Nutzungs- und Verhaltensregeln:


 

  1. Auf der Reitanlage gilt beim Reiten Helmpflicht. 
  2. Die in Europa geltenden Reitbahnregeln werden von allen eingehalten und es gilt auf schwächere Reiter/ jüngere Pferde Rücksicht zu nehmen. Vor dem Betreten der Reitfläche/ Öffnen der Tür ist dies mit "Tür frei" anzukünden und die Antwort abzuwarten.
  3. Freilaufenlassen, Slidingstops und Spins sind untersagt. 
  4. Longieren:                                                                                                                                                  In der Reithalle gilt ein Longierverbot. Während den Wintermonaten kann der Vorstand eine Ausnahmeregelung bei schlechten Bodenverhältnissen auf dem Aussenplatz erlassen.        Auf dem Aussenplatz ist das Longieren erlaubt. Dabei muss der Longenführer den Zirkel jeweils während der Arbeit stets etwas verschieben, um nicht immer auf der selben Stelle zu longieren. Es dürfen maximal 2 Pferde gleichzeitig longiert werden. Sind noch Reiter anwesend, beschränkt sich die Zahl auf 1 Pferd. Bitte trefft absprachen miteinander und verzichtet auf wildes ablongieren. Entstandene Löcher sind anschliessend wieder glatt zu rechen.
  5. Die Hufe müssen vor dem Verlassen der Halle/ des Reitplatzes ausgekratzt werden.
  6. Pferdebollen und sind auf der ganzen Anlage sofort zu entfernen. Ein Überreiten ist zu vermeiden. Der Parkplatz ist sauber zu halten. Die Schubkarren leeren sich übrigens nicht von alleine. Es ist Ehrensache, dies gelegentlich selbst zu erledigen.
  7. Das Aufstellen von Hindernissen ist nur nach vorheriger Absprache mit bereits anwesenden Reitern erlaubt. Stehen die Hindernisse schon, sollen die anderen Reiter auf Platz informiert werden, wenn gesprungen werden möchte. Redet miteinander und sprecht euch ab, um Unfälle zu vermeiden.
  8. Hunde sind in der Halle und auf dem Aussenplatz verboten und  sonst an der Leine zu führen.
  9. Reitunterricht:                                                                                                                   Reitunterricht darf nur erteilt/ genommen werden, wenn mindestens eine  Partei (Reitlehrer oder Schüler) Inhaber einer Hallenkarte ist und/oder Vereinsmitglied. Sind beide Parteien Extern, ist es untersagt, auf der Anlage Reitunterricht zu erteilen/nehmen.
  10. Vor der Nutzung ist es Pflicht, sich in der Hallenagenda beim Schaukasten bei der Halle einzutragen. Bonnutzer beschriften ihren Bon mit Namen und Datum vor dem Einwerfen. Barzahler melden sich bitte am Vortag per Mail an (vermietungen@reitverein-holziken.ch).
  11. Corona ist noch da!                                                                                                                                 Bitte haltet euch nach wie vor an die Hygienemassnahmen des Bundes.

 

Die Anlage wird videoüberwacht! Missachtungen können zum sofortigen Ausschluss  einer weiteren Nutzung führen!