Pferdemistaufnahmepflicht
Aufgrund der wiederum vermehrt festgestellten Verunreinigungen der Gemeinde- Kantonstrassen durch
Tierexkremente, macht der Gemeinderat die Bevölkerung hiermit erneut darauf aufmerksam, dass die Pferdemistaufnahmepflicht
für das ganze Gemeindegebiet gelten. Fehlbare Pferdehalter/innen, welche den angezeigten Auflagen nicht nachkommen,
werden in einem ersten Schritt abgemahnt und bei erneuter Widerhandlung verzeigt. Die in Holziken oder der unmittelbaren Umgebung ansässigen Pferdepensionen sowie auch die Reithalle Holziken wurden von der vorliegenden Problematik mit separatem
Schreiben auf-merksam gemacht und gleichzeitig angewiesen, für die Einhaltung der obligatorischen Aufnahmepflicht durch ihre Pensionäre/Pensionärinnen, Vereinsmitglieder und Gäste besorgt zu
sein.